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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. März 2000 - 16 B 96/00 (https://dejure.org/2000,16531)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Zulassung einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Ausgestaltung der Gewährung von Leistungen i.S.d. Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Verfahrensgang
- VG Münster - 5 L 1735/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 -, NVwZ 1998, 306 m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 24 B 841/97
Sozialhilfe; Verweigerung zumutbarer Arbeit; Persönliche Verhältnisse; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
Ob insoweit die Rechtsprechung der für das Sozialhilferecht zuständigen Senate des beschließenden Gerichts zum einstweiligen Rechtsschutz bei regelsatzmäßiger Hilfe zum Lebensunterhalt - vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 8 B 52/97 - und Beschluss vom 20. Mai 1998 - 24 B 841/97 - uneingeschränkt oder mit Modifikationen übernommen werden kann, wonach der Sozialhilfeträger durch einstweilige Anordnung lediglich zu Leistungen in Höhe von 80 v.H. des Regelsatzes - 80 v.H. des Gesamtbetrages von 390 DM entsprächen mit 312 DM ziemlich genau dem, was die Antragstellerin nach der Kürzung vom Antragsgegner noch erhalten hat (310 DM) - verpflichtet werden kann, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden. - VGH Bayern, 26.11.1993 - 12 CE 93.3058
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
vgl. etwa Schoch in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rdnr. 81, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. November 1993 - 12 CE 93.3058 -, NVwZ-RR 1994, 398. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1997 - 8 B 52/97
Sozialhilferechtliche Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
Ob insoweit die Rechtsprechung der für das Sozialhilferecht zuständigen Senate des beschließenden Gerichts zum einstweiligen Rechtsschutz bei regelsatzmäßiger Hilfe zum Lebensunterhalt - vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 8 B 52/97 - und Beschluss vom 20. Mai 1998 - 24 B 841/97 - uneingeschränkt oder mit Modifikationen übernommen werden kann, wonach der Sozialhilfeträger durch einstweilige Anordnung lediglich zu Leistungen in Höhe von 80 v.H. des Regelsatzes - 80 v.H. des Gesamtbetrages von 390 DM entsprächen mit 312 DM ziemlich genau dem, was die Antragstellerin nach der Kürzung vom Antragsgegner noch erhalten hat (310 DM) - verpflichtet werden kann, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1999 - 24 B 407/99
Vorläufiger Rechtsschutz; Möglichkeit der Klärung von grundsätzlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.Juni 1999 - 24 B 407/99 -.