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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00 (https://dejure.org/2000,16531)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.03.2000 - 16 B 96/00 (https://dejure.org/2000,16531)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. März 2000 - 16 B 96/00 (https://dejure.org/2000,16531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 5 L 1735/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 -, NVwZ 1998, 306 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 24 B 841/97

    Sozialhilfe; Verweigerung zumutbarer Arbeit; Persönliche Verhältnisse;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
    Ob insoweit die Rechtsprechung der für das Sozialhilferecht zuständigen Senate des beschließenden Gerichts zum einstweiligen Rechtsschutz bei regelsatzmäßiger Hilfe zum Lebensunterhalt - vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 8 B 52/97 - und Beschluss vom 20. Mai 1998 - 24 B 841/97 - uneingeschränkt oder mit Modifikationen übernommen werden kann, wonach der Sozialhilfeträger durch einstweilige Anordnung lediglich zu Leistungen in Höhe von 80 v.H. des Regelsatzes - 80 v.H. des Gesamtbetrages von 390 DM entsprächen mit 312 DM ziemlich genau dem, was die Antragstellerin nach der Kürzung vom Antragsgegner noch erhalten hat (310 DM) - verpflichtet werden kann, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • VGH Bayern, 26.11.1993 - 12 CE 93.3058
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
    vgl. etwa Schoch in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rdnr. 81, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. November 1993 - 12 CE 93.3058 -, NVwZ-RR 1994, 398.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1997 - 8 B 52/97

    Sozialhilferechtliche Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
    Ob insoweit die Rechtsprechung der für das Sozialhilferecht zuständigen Senate des beschließenden Gerichts zum einstweiligen Rechtsschutz bei regelsatzmäßiger Hilfe zum Lebensunterhalt - vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 8 B 52/97 - und Beschluss vom 20. Mai 1998 - 24 B 841/97 - uneingeschränkt oder mit Modifikationen übernommen werden kann, wonach der Sozialhilfeträger durch einstweilige Anordnung lediglich zu Leistungen in Höhe von 80 v.H. des Regelsatzes - 80 v.H. des Gesamtbetrages von 390 DM entsprächen mit 312 DM ziemlich genau dem, was die Antragstellerin nach der Kürzung vom Antragsgegner noch erhalten hat (310 DM) - verpflichtet werden kann, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1999 - 24 B 407/99

    Vorläufiger Rechtsschutz; Möglichkeit der Klärung von grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 16 B 96/00
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.Juni 1999 - 24 B 407/99 -.
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